Die Beiträge, die du fürs Kind sparst, kannst du nicht von der Steuer absetzen. Steuerlich entscheidend sind die Erträge, und da hat dein Kind eigene Freibeträge: 1.000 Euro Sparerpauschbetrag im Jahr, dazu bei geringem Einkommen die Nichtveranlagungsbescheinigung. Voraussetzung ist, dass das Geld auf den Namen des Kindes läuft.
Viele hoffen, dass sich das Sparen fürs Kind wie eine Versicherung oder Spende von der Steuer absetzen lässt. Das ist leider nicht so. Die gute Seite: An der richtigen Stelle gibt es trotzdem einen echten Steuervorteil, nur eben woanders.
Absetzen kannst du die Sparbeiträge nicht
Geld, das du fürs Kind zur Seite legst, ist weder Sonderausgabe noch Werbungskosten. Es senkt deine Einkommensteuer nicht, egal über welchen Weg du sparst. Das ist nüchtern, aber wichtig zu wissen, damit du nicht auf einen Vorteil wartest, den es nicht gibt.
Steuer fällt vor allem auf die Erträge an
Spannend wird es bei den Erträgen, also Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen. Auf die fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer an. Genau hier hat dein Kind aber eigene Freibeträge, die Familien oft nicht voll ausschöpfen.
Absetzen kannst du die Beiträge nicht. Den Steuervorteil holst du dir über die Freibeträge deines Kindes.
Der Sparerpauschbetrag des Kindes
Jeder Mensch, auch dein Kind, hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben Erträge steuerfrei, sofern bei der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Läuft das Konto auf den Namen des Kindes, ist dieser Freibetrag zusätzlich zu eurem eigenen nutzbar.
Bei höheren Erträgen: die Nichtveranlagungsbescheinigung
Liegen die Erträge über 1.000 Euro und hat dein Kind sonst kaum Einkommen, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und bei der Bank einreichen. Dann behält die Bank gar keine Steuer ein. Zusammen mit dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt so oft deutlich mehr steuerfrei, als viele denken.
Voraussetzung: das Geld läuft auf den Namen des Kindes
Diese Vorteile gelten nur, wenn das Konto oder Depot auf den Namen des Kindes läuft. Das hat aber auch Folgen für Zugriff und Verfügbarkeit, denn ab 18 gehört das Geld dem Kind allein. Die Abwägung Kind- oder Elternname haben wir hier gegenübergestellt: Geld auf Kindernamen oder Elternnamen?
Im Zweifel kurz prüfen lassen
Steuer ist Detailarbeit, und deine Lage ist individuell. Das hier ist allgemeine Aufklärung, keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen lohnt der Blick eines Steuerberaters, den wir bei Bedarf gern einbinden.
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Kostenloses Erstgespräch anfragenHäufige Fragen
Kann ich das Sparen fürs Kind von der Steuer absetzen?
Wie bleiben die Erträge meines Kindes steuerfrei?
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Muss das Geld auf den Namen des Kindes laufen?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Aufklärung. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine individuelle Empfehlung. Welcher Weg zu deiner Familie passt, klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch, bei steuerlichen Fragen gemeinsam mit einem Steuerberater.