Wer ein Kind erzieht, sammelt Zeiten, die die eigene spätere Rente erhöhen. Bis zu drei Jahre pro Kind zählen wie Beitragsjahre, dazu Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr. Diese Zeiten landen aber nur auf Antrag im Rentenkonto, über das Formular V0800. Es verfällt nichts, aber je früher es im Konto steht, desto besser.
Während du fürs Kind sparst, arbeitet die Erziehung auch für deine eigene Rente, vorausgesetzt, die Zeiten stehen in deinem Rentenkonto. Genau da hakt es oft, denn sie kommen nicht von allein dorthin. Der Weg ist einfacher, als viele denken.
Was Kindererziehungszeiten sind
Für die Erziehung deines Kindes rechnet dir die gesetzliche Rentenversicherung Zeiten an, die wie eigene Beitragsjahre wirken. Pro Kind sind das bis zu drei Jahre (für ab 1992 geborene Kinder; für früher geborene bis zu zweieinhalb Jahre). Das kann die spätere Rente spürbar erhöhen.
Dazu die Berücksichtigungszeiten bis zehn
Zusätzlich zählen Berücksichtigungszeiten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes. Sie erhöhen die Rente nicht im selben Maße direkt, helfen aber bei den Voraussetzungen für eine Rente und können sich an anderer Stelle positiv auswirken.
Kindererziehung zählt für deine Rente, aber nur, wenn sie im Konto steht. Der Antrag dafür ist ein Formular, kein Aktenberg.
Der Haken: Sie kommen nur auf Antrag
Anders als viele denken, landen diese Zeiten nicht automatisch in deinem Rentenkonto. Du musst sie beantragen, in der Regel zusammen mit einer Kontenklärung. Das Formular dafür heißt V0800.
Direkt zum Antrag: Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung . wahlweise online ausfüllen und absenden oder als PDF herunterladen. Kostenlos.
So einfach ist der V0800-Antrag
Den V0800 gibt es als geführten Online-Antrag und als PDF. Du machst Angaben zum Kind und zur Erziehung und lädst die Geburtsurkunde hoch, mehr braucht es im Normalfall nicht. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenlos, telefonisch und in ihren Beratungsstellen.
Wann du ihn am besten stellst
Verfallen kann nichts, du kannst jederzeit beantragen, theoretisch sogar erst mit dem Rentenantrag. Praktisch genügt es, den Antrag einmal zu stellen, wenn dein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Dann ist die Berücksichtigungszeit komplett und du reichst nur einen Antrag für den vollen Zeitraum ein, statt mehrfach. Das fällt grob mit dem Ende der Grundschulzeit zusammen. Wer früher dran ist, kann später noch einmal nachreichen.
Wer bekommt die Zeiten?
Erzieht ihr gemeinsam, wird die Zeit standardmäßig der Mutter zugeordnet. Soll sie der andere Elternteil bekommen, gebt ihr eine gemeinsame Erklärung ab (Anlage V0820). Wichtig: Diese Zuordnung wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Monate rückwirkend, also rechtzeitig kümmern, wenn das für euch eine Rolle spielt.
Warum das hierher gehört
Bei KIDS-SPARPLAN geht es darum, dass die ganze Familie gut aufgestellt ist. Während dein Kind über die Jahre etwas aufbaut, sorgst du mit den Kindererziehungszeiten nebenbei für dich selbst. Beides gehört zusammen, und beides ist leichter, wenn man früh den Überblick hat. Den großen Bogen spannt Wie spare ich am besten für mein Kind?
Den Überblick über die ganze Familie?
Den V0800 stellst du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, kostenlos. Wenn du das große Bild willst, wie Vorsorge fürs Kind und für dich zusammenpassen, schauen wir es uns im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam an.
Kostenloses Erstgespräch anfragenLieber erst in Ruhe schauen, wo ihr steht? Der Vorsorge-Kompass stellt vier kurze Fragen und ordnet es dir sofort ein.
Häufige Fragen
Was ist das Formular V0800?
Bekomme ich Kindererziehungszeiten automatisch?
Wann sollte ich den V0800-Antrag stellen?
Wie viel bringt das für die Rente?
Wer bekommt die Zeiten bei gemeinsamer Erziehung?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Aufklärung und ist keine Renten- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte und der Antrag selbst laufen über die Deutsche Rentenversicherung. Welcher Weg für deine Familie sinnvoll ist, besprechen wir gern im Gespräch.